Schimmel-Gutachter und Sachverständiger für Feuchteschäden und Schimmelpilzschäden Bausachverständiger Eberhard Schenk in
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Bausachverständiger Eberhard Schenk

Sachverständiger für Feuchteschäden
und Schimmelpilzschäden

  • Schimmelpilzsachverständiger und Schimmelgutachter erstellt
    Schimmelpilzgutachten oder Schimmelgutachten

  • Erkennung, Bewertung, Sanierung von Schimmelpilzbelastungen in Gebäuden

  • Gutachten bei Wasserschäden und  Hochwasserschäden

  • Radon-Fachperson

 
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 Beratung: Schimmel-Hotline  09001 / 27 03 45 *
* 1,99 €/min aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunkpreise können abweichen
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Privates Schimmelgutachten

Ein privates Schimmelgutachten - von mir als vom TÜV-Rheinland geprüftem Schimmelsachverständigen - können Sie in einem Prozess bei Gericht vorlegen. Es erspart jedoch regelmäßig keine gerichtliche Beweisaufnahme. Die Fakten des Gutachten müssen jedoch vom Gericht abgearbeitet werden. Somit können die Fakten des Gutachtens vom Gericht nicht ignoriert werden sondern müssen abgearbeitet werden. Der Gutachter trifft zu rechtlichen Aspekten keine oder rechtlichen Entscheidungen, außer er wird ausdrücklich gemeinsam von beiden Parteien dazu aufgefordert.

Ein Privatgutachten ist ein Werkvertrag zwischen Gutachter und Auftraggeber. Darin wird definiert:

  • Umfang der gewünschten gutachterlichen Leistungen,
  • Grundlage der Beurteilungskriterien / Aufgaben,
  • Zweck des Gutachtens.

Gutachterhonorar

Die telefonische Erstberatung und Prüfung der Zuständigkeit ist gratis.

Bitte schildern Sie mir Ihr Anliegen. Anhand dieser Angaben ermittle ich den Aufwandsbedarf für Ihren Auftrag. Auf Wunsch wird dieser als Festpreispauschale zusammengefasst. Selbstverständlich ist eine Abrechnung auch auf Stundenhonorarbasis möglich.
 

    —► Hier Gutachten anfordern    
© Eberhard Schenk Bausachverständiger 72116 Mössingen (bei Tübingen)
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